Donnerstag, 31. Oktober 2013

Spielplatz Ecke Teichhuhnweg / Kleine Anfrage

Sachverhalt:
Im oben genannten Bereich befindet sich ein kleiner, öffentlich zugängiger Spielplatz.
Der Spielplatz ist ungepflegt und verwildert. Die Bänke sind bis aus die Betonfüße demontiert. Teilweise sind die Spielgeräte beschädigt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es am oben genanntem Ort einen Spielplatz gibt?
2. Wann wurde dieser Spielplatz angelegt?
3. War die Einrichtung der Spielplatzfläche Teil einer Baugenehmigung?
4. Wer ist der Eigentümer des Spielplatzes?
5. Ist der Verwaltung bekannt, in welchem Zustand sich der Spielplatz befindet?
    1. Wenn ja, seit wann befindet sich der Spielplatz in diesem Zustand?
6. Gab es in Bezug auf den oben aufgeführten Spielplatz eine Beschwerdelage seitens der Bürger, welche der Verwaltung mitgeteilt wurde?
7. Gibt es für den/die Eigentümer des Spielplatzes die Verpflichtung regelmäßig die Sicherheit und Nutzbarkeit des Spielplatzes zu überprüfen und den Spielplatz bzw. die Geräte und Sitzmöglichkeiten in einem bedarfsgerechten Zustand zu halten?
    1. Wenn nein, wer ist für den Spielplatz unterhaltspflichtig bzw. muss für die Sicherheit und Pflege sorgen?
    2. Wenn ja, wer überprüft, ob der/die Eigentümer der Verpflichtung nachkommen.
8. Werden derartige Spielplätze regelmäßig durch den Wegewart begangen und besichtigt.
    1. Wenn ja, was wurde dabei festgestellt und wurde Kontakt zum Eigentümer aufgenommen um eine Änderung des Zustandes herbeizuführen?
9. Was wird die Verwaltung unternehmen, um die Sicherheit und Nutzbarkeit des Spielplatzes wieder herzustellen?
 
Antwort:  http://ratsinformation.web.hamburg.de:83/bi/allris.net.asp

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